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   Allgemeine Geschäfts- und Vermietbedingungen
  1. Ich habe das 18. Lebensjahr vollendet und möchte Mitglied im VIDEOSPIELE-CLUB werden.
  2. Mit Aushändigung der Mitgliedskarte beginnt die Mitgliedschaft. Die Mitgliedskarte muss bei jeder Ausleihung vorgelegt werden. Sie ist übertragbar und ist Eigentum des Clubs.
  3. Der Mieter erklärt ausdrücklich, dass der im vorgelegten Ausweis eingetragene Wohnort und Straße seine Wohnung bezeichnen.
  4. Das Clubmitglied ist verpflichtet, die Mitgliedskarte sorgfältig zu verwahren und den eventuellen Verlust unverzüglich schriftlich dem Vermieter zu melden. Die übrigen Vertragsbedingungen bleiben unberührt.
  5. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände in unmittelbarem Besitz zu halten und nur im Privatbereich zu verwenden. Er ist für die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetztes sowie für Verstöße gegen urheberrechtliche Bestimmungen verantwortlich.
  6. Es können bis zu 5 Module gleichzeitig angemietet werden.
    Eine neue Vermietung kann erst nach Rückgabe der vorher vermieteten Module erfolgen. Der Vermieter kann auf Anfrage eine Ausnahme erteilen.
  7. Der Mietpreis ist nach Bestimmung des Vermieters bei Beginn der Anmietung bzw. bei Überziehung bei Rückgabe der Mietgegenstände zu zahlen. Er wird nach Tagen berechnet. Jeder angefangene Kalendertag zählt als voller Tag. Die Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt bis spätestens eine Stunde vor Ladenschluss. Ist das nicht der Fall, muss der Mieter für einen zusätzlichen Kalendertag bezahlen.
  8. Die Mietdauer beträgt längstens 30 Tage ab Anmietung. Nach 30 Tagen endet das Mietverhältnis, ohne das es einer Kündigung bedarf. Bis zum Ende des Mietverhältnisses ist der Mietzins zu zahlen. Wird der Mietgegenstand nicht spätestens nach Ablauf der 30 Tage zurückgegeben, so ist zusätzlich zum Mietzins der Neuwert des Mietgegenstandes zu ersetzen. Der Vermieter ist dann berechtigt, die Rückgabe des Mietgegenstands abzulehnen. Ab dem 7. Kalendertag erhöht sich der Mietzins um 2€ pro Verleiheinheit und Werktag.
  9. Der Mieter haftet dem Vermieter:
    1. für den Verlust von Mietgegenständen,
    2. bei Schäden, die durch unsachgemäße oder mutwillige Behandlung an Mietgeräten entstehen.
    3. bei fahrlässiger oder mutwilliger Beschädigung, Zerstörung oder Löschung,
    4. bei Missbrauch wie Öffnen, Entfernen, Beschriften oder Überkleben.
  10. In diesen Fällen kann der Vermieter Schadenersatz in Höhe des Neuwertes verlangen.
    Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behält sich der Vermieter vor.

    Bei Verstoß gegen die Mietbedingungen sowie gegen den u. a. Hinweis hat der Vermieter das Recht, den Mieter von der weiteren Vermietung auszuschließen. Der Mieter ist in diesem Falle verpflichtet, seine Berechtigungskarte sofort heraus zugegeben. Die Rückforderung der Karten- und Bearbeitungsgebühr ist ausgeschlossen.
  11. Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit.
  12. Der Vermieter haftet nicht für Schäden an kundeneigenen Geräten, aus welchen Gründen sie auch immer entstehen.
  13. Mündliche Nebenabreden haben nur nach schriftlicher Bestätigung Gültigkeit.
  14. Die Karte kostet 6,50 €, dient als Aufnahme-Gebühr und ist ein Jahr gültig.













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